Wenn "Ungehorsam" zur Pflicht wird
- 3. Mai 2020
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Aktualisiert: 3. Juni 2020
Ein bemerkenswerter und wichtiger Ausschnit aus "Wikipedia" über einen der berühmtesten und bemerkenswertesten "Whistleblower". In einem Interview mit dem Guardian-Journalisten Glenn Greenwald sagte "Snowden" (Kopie aus Wikipedia):
„Ich möchte nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich tue und sage, aufgezeichnet wird. Solche Bedingungen bin ich weder bereit zu unterstützen, noch will ich unter solchen leben.“[6][39][40]
Obwohl ihm bewusst gewesen sei, welche Konsequenzen er persönlich mit der Veröffentlichung der Dokumente und den daraus resultierenden Folgen zu befürchten habe, sei er bereit gewesen, das Opfer zu bringen, „weil er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, dass die US-Regierung die Privatsphäre, die Freiheit des Internets und grundlegende Freiheiten weltweit mit ihrem Überwachungsapparat zerstöre.“[41][40] Er habe im Laufe seiner Arbeit erkannt, dass man daran mitwirke, die Architektur der Unterdrückung auszubauen, wenn man für die Geheimdienste an der Überwachung der eigenen Bürger beteiligt sei. „Dann merkt man, dass man bereit ist, jedes Risiko zu tragen, ganz egal, was dabei herauskommt, solange die Öffentlichkeit selbst entscheiden darf.“[17] Daher betrachte er die Weitergabe der Unterlagen auch nicht als Straftat.[42]
Eigenen Angaben zufolge habe Snowden zuvor mehrfach vergeblich versucht, sich mit seinen Bedenken bei offiziellen Amtsträgern Gehör zu verschaffen. Als Mitarbeiter eines externen Dienstleisters sei er nicht durch die Whistleblower-Gesetze geschützt gewesen, die für Mitarbeiter der US-Regierung gelten.[43]
Snowden stützt sein Handeln auch auf die Prinzipien, die aus der Rechtsprechung der Nürnberger Prozesse formuliert wurden, und sagt:
„Individuen haben internationale Verpflichtungen, die die nationalen Verpflichtungen des Gehorsams übersteigen.“ Daher habe jeder einzelne Bürger die Pflicht, inländische Gesetze zu verletzen, um Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit zu verhindern.


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